Stand: Juni 2026
§ 1 Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Unsere sämtlichen Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „diese Bedingungen“). Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur, wenn sie von einem Mitglied der Geschäftsführung oder einem Prokuristen bzw. einem von uns hierzu Bevollmächtigten ausdrücklich anerkannt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind auch dann unverbindlich, wenn ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprochen wird. Eine stillschweigende Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners durch schlüssiges Verhalten ist ausgeschlossen.
1.2 Vertragspartner im Sinne dieser Bedingungen sind sowohl Unternehmer als auch Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1.3 Gegenüber Unternehmern gelten diese Bedingungen auch für alle zukünftigen Vertragsverhältnisse, ohne dass es im Einzelfall eines gesonderten Hinweises bedarf. Gegenüber Verbrauchern gelten diese Bedingungen nur, soweit sie bei dem jeweiligen Vertragsschluss ordnungsgemäß einbezogen wurden.
1.4 Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt nicht für individuelle Vertragsabreden der Parteien, die hiervon unberührt bleiben und nach § 305b BGB stets Vorrang haben sowie für Regelungen, die mit Vorständen oder Prokuristen oder sonstigen von uns zur Vereinbarung abweichender Regelungen oder Ergänzungen bevollmächtigten Personen vereinbart werden.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss; Rechte an unseren Unterlagen; Kostenvoranschlag
2.1 Wenn der Vertragspartner Unternehmer ist, gilt: Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Vertragspartners annehmen. Die Übersendung eines unverbindlichen Kostenvoranschlags durch uns begründet unter keinen Umständen einen Vertragsschluss mit dem Vertragspartner. Ein Vertrag zwischen uns und dem Vertragspartner kommt auch ohne Bestätigung unsererseits zustande, wenn wir die bestellte Leistung erbringen und der Vertragspartner diese annimmt. Wird die bestellte Leistung nicht vollständig erbracht, weil sich die Erbringung der Leistung teilweise als unmöglich herausstellt oder weil die vollständige Erbringung der Leistung unwirtschaftlich ist und der Vertragspartner deshalb die Annahme der vollständigen Leistung gem. § 2.5 oder § 3.1 dieser Bedingungen ablehnt, sind wir berechtigt, sämtliche von uns bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Bestellungen oder Aufträge können wir innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns annehmen.
2.2 Wenn der Vertragspartner Verbraucher ist, gilt: Die Darstellung der Waren im Webshop stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung an den Verbraucher dar, Waren zu bestellen. Der Verbraucher kann die Waren zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und seine Eingaben vor Absenden der Bestellung jederzeit korrigieren. Die Bestellübersicht vor Betätigung des Bestellbuttons ermöglicht eine abschließende Überprüfung aller Angaben. Durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Verbraucher ein verbindliches Kaufangebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir das Angebot des Verbrauchers durch eine Auftragsbestätigung per E‑Mail annehmen oder die Ware liefern. Die automatische Eingangsbestätigung der Bestellung, mit der wir den Eingang der Bestellung dokumentieren, stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Bei Bestellungen über unseren Webshop wird der Vertragstext von uns gespeichert. Der Verbraucher kann den Vertragstext einschließlich dieser Bedingungen vor Abgabe der Bestellung über die übliche Browserfunktion ausdrucken oder elektronisch sichern. Nach Vertragsschluss senden wir dem Verbraucher eine Auftragsbestätigung mit allen Bestelldaten und diesen Bedingungen per E‑Mail zu. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist deutsch. Wir unterwerfen uns keinen Verhaltenskodizes im Sinne von Art. 246c Nr. 5 EGBGB.
2.3 An von uns abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, von uns oder Dritten stammenden und dem Vertragspartner zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen und anderen Unterlagen und Materialien behalten wir uns, soweit nicht anders vereinbart, das Eigentum und das Urheberrecht sowie sämtliche anderen Schutzrechte vor. Der Vertragspartner darf die genannten Gegenstände ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Dritten weder als solche noch ihrem Inhalt nach zugänglich machen. Eine Nutzung der genannten Gegenstände und Unterlagen ist ebenso wie eine Vervielfältigung nur insoweit erlaubt, als dies für den Abschluss oder die Durchführung von Verträgen mit uns erforderlich ist. Die genannten Unterlagen und Materialien nebst Vervielfältigungen sind unverzüglich auf Kosten des Vertragspartners an uns zurückzugeben, soweit ein Vertrag nicht zustande kommt oder sie für die weitere Vertragsdurchführung nicht mehr benötigt werden.
2.4 Der Vertragspartner hat unsere Hinweise zur Verwendung der in § 2.3 dieser Bedingungen genannten Gegenstände und Unterlagen zu beachten. Insbesondere hat der Vertragspartner die in den Unterlagen enthaltenen Beschränkungen der Verwendung zu beachten und darf die Gegenstände und Unterlagen nicht für Zwecke verwenden, für welche diese nicht vorgesehen sind. Gleiches gilt für jegliche Sicherheits‑, Gefahren- und Einbauhinweise. 2.5 Wenn der Vertragspartner Unternehmer ist, gilt: Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Kommt ein Vertrag aufgrund eines unverbindlichen Kostenvoranschlags zustande, dürfen wir den im Kostenvoranschlag genannten Preis um bis zu 10 % überschreiten. Wird eine Überschreitung des im Kostenvoranschlag genannten Preises von mehr als 10 % erkennbar, werden wir den Vertragspartner informieren. Wir sind berechtigt, die Arbeiten bis zu einer verbindlichen Vereinbarung mit dem Vertragspartner über weitere Arbeiten einzustellen. Der Vertragspartner ist berechtigt, aufgrund unserer Mitteilung, dass eine Überschreitung des im Kostenvoranschlag genannten Preis von mehr als 10 % erkennbar ist, den betreffenden Vertrag mit Wirkung für die Zukunft zu beenden. In diesem Fall sind wir berechtigt, für von uns bis zur Mitteilung an den Vertragspartner erbrachte Leistungen den Preis zu berechnen, der sich aus dem Kostenvoranschlag ergibt.
§ 3 Widerrufsrecht für Verbraucher
Wenn der Vertragspartner Verbraucher ist und er einen Vertrag im Fernabsatz (insbesondere über unseren Webshop) geschlossen hat, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu. Über dieses Widerrufsrecht belehren wir nachfolgend gemäß dem gesetzlichen Muster:
Widerrufsbelehrung:
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (BU Power Systems GmbH & Co. KG, Perkinsstraße 1, 49479 Ibbenbüren, Telefon: +49 (0) 54 51/50 400, E‑Mail: info@bu-power.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E‑Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht:
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Weitere gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben unberührt.
Muster-Widerrufsformular:
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An BU Power Systems GmbH & Co. KG, Perkinsstraße 1, 49479 Ibbenbüren, E‑Mail: info@bu-power.de:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen
- Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*):
- Bestellt am (*)/erhalten am (*):
- Name des/der Verbraucher(s):
- Anschrift des/der Verbraucher(s):
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
- Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 4 Hereinnahme von Gegenständen zur Reparatur; Tausch von Gegenständen; Tuning
4.1 Für den Umfang von Instandsetzungsarbeiten bzw. Reparaturen ist die vertragliche Vereinbarung maßgeblich. Grundlage dieser Vereinbarung sind die uns vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten Angaben und Informationen. Stellt sich während der Durchführung des Vertrags heraus, dass die Durchführung der vereinbarten Instandsetzungsarbeiten bzw. Reparaturen unmöglich ist und war dies von uns bei Vertragsschluss nicht erkennbar, sind wir gegenüber Unternehmern berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche bis zur Feststellung der Unmöglichkeit geleisteten Arbeiten in Rechnung zu stellen; gegenüber Verbrauchern richtet sich der Vergütungsanspruch in diesem Fall nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Vertragspartner ist berechtigt, den betreffenden Vertrag mit Wirkung für die Zukunft zu beenden; in diesem Fall sind wir berechtigt, bis dahin geleistete Arbeiten abzurechnen. Zu einer Fortsetzung der Arbeiten sind wir nur verpflichtet, wenn der Vertragspartner uns verbindlich mit der Fortsetzung der Arbeiten beauftragt.
4.2 Nehmen wir einen Gegenstand des Vertragspartners in Zahlung, bedeutet dies, dass wir mit dem Vertragspartner über den von uns zu liefernden Gegenstand einen Kaufvertrag abschließen und der Vertragspartner lediglich das Recht hat, seinen Gegenstand statt Leistung der Kaufpreiszahlung an uns zu übereignen. Wegen Mängeln des vom Vertragspartner hingegebenen Gegenstands stehen uns die gesetzlichen Rechte zu. Insbesondere müssen in Zahlung genommene Gegenstände frei von geschweißten oder nicht geschweißten Brüchen und/oder Rissen sein.
4.3 Nehmen wir Gegenstände in Zahlung, ist der für die in Zahlung genommenen Gegenstände vereinbarte Preis davon abhängig, dass in Zahlung genommene Gegenstände instandsetzungsfähig sind. Sind einzelne Teile des in Zahlung genommenen Gegenstands nicht mehr instandsetzungsfähig, sind wir berechtigt, diese Teile zu ersetzen und hierfür einen angemessenen Abzug von dem für den in Zahlung genommenen Gegenstand vereinbarten Preis zu berechnen; gegenüber Verbrauchern setzt der Abzug deren vorherige Zustimmung nach Information über die nicht instandsetzungsfähigen Teile und die Höhe des Abzugs voraus. Der Vertragspartner ist berechtigt, durch uns ausgetauschte Teile zurückzufordern.
4.4 Beauftragt uns der Vertragspartner mit einem Tuning von Vertragsgegenständen oder einer Bearbeitung von Oldtimer-Vertragsgegenständen, sind wir verpflichtet, die vereinbarten Arbeiten ordnungsgemäß durchzuführen. Soweit das konkret zu erzielende Ergebnis des Tunings oder der Oldtimer-Bearbeitung von Faktoren abhängt, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen (insbesondere Zustand des Ausgangsmaterials, Verfügbarkeit von Originalteilen), schulden wir die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Arbeiten; ein darüber hinausgehender Erfolg bedarf einer gesonderten Vereinbarung, in der das geschuldete Ergebnis konkret beschrieben wird.
§ 5 Wartungsleistungen
5.1 Wartungsleistungen erbringen wir nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen.
5.2 Aufgrund eines Wartungsvertrags sind wir nur verpflichtet, die im Wartungsvertrag vereinbarten Leistungen zu erbringen. Ein darüber hinausgehender Erfolg, insbesondere die Erreichung einer bestimmten Lebensdauer der gewarteten Gegenstände, bedarf einer besonderen Vereinbarung.
5.3 Ohne besondere Vereinbarung sind wir nicht verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Zeitspanne auf uns gemeldete Fehler zu reagieren und/oder diese zu beheben.
5.4 Der Vertragspartner hat uns Zugang zu den Gegenständen, für die ein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde, zu gewähren und uns darüber hinaus alle erforderlichen Fach und Hilfskräfte, Betriebsstoffe, Energie und Wasser einschließlich notwendiger Anschlüsse, Heizung und Beleuchtung zur Verfügung zu stellen sowie alle sonstigen Vorkehrungen für die Durchführung von Wartungsarbeiten zu treffen. Gegenüber Verbrauchern beschränken sich die Mitwirkungspflichten auf die Gewährung des Zugangs und die Bereitstellung der am Einsatzort vorhandenen Versorgungsanschlüsse (Energie, Wasser). Wegen Erschwernissen und/oder Verzögerungen, die entstehen, weil der Vertragspartner die vorgenannten Pflichten ganz oder teilweise nicht und/oder schlecht erfüllt, sind wir berechtigt, hierfür einen angemessenen Ausgleich zu berechnen; dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden oder ist.
§ 6 Beratungsleistungen
6.1 Beraten wir den Vertragspartner hinsichtlich der Eignung, Verwendungsfähigkeit oder anderer Eigenschaften unserer Produkte, ist der Vertragspartner verpflichtet, uns unaufgefordert alle aus seiner Sicht für die Beratung erforderlichen Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der uns vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten Informationen und Dokumente.
6.2 Beraten wir den Vertragspartner bei der Aufstellung und/oder Montage unserer Produkte – unabhängig davon, ob die Aufstellung und/oder Montage vom ‑Vertragspartner selbst oder von Dritten vorgenommen wird – richtet sich diese Beratung ohne besondere Vereinbarung nur auf die Beantwortung einzelner Fragen im Zusammenhang mit der Aufstellung und/oder Montage. Darin liegt keine Überwachung der Aufstellung und/oder Montage durch uns.
§ 7 Schulungsleistungen
7.1 Schulungsleistungen erbringen wir nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen mit dem Vertragspartner. Über vereinbarte Leistungen hinaus sind wir nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen.
7.2 An sämtlichen dem Vertragspartner und/oder den von ihm benannten Schulungsteilnehmern übergebenen Unterlagen behalten wir das ausschließliche Verwertungsrecht vor. Der Vertragspartner und/oder die von ihm benannten Schulungsteilnehmer sind lediglich berechtigt, die Schulungsunterlagen im Rahmen des Schulungszwecks für eigene Zwecke zu verwenden (nicht ausschließliches Nutzungsrecht). Jede Weitergabe an Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
7.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von ihm für eine Schulung ausgesuchten Teilnehmer auf deren Eignung zu überprüfen. Wir sind berechtigt, die Schulung von solchen Personen abzulehnen, die nachweislich ungeeignet für eine Schulung sind; in diesem Fall wird ein bereits gezahltes Entgelt erstattet.
§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen; Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte; Vorauszahlungen
8.1 Wenn der Vertragspartner Unternehmer ist, gilt: Wir sind bei der Erbringung unserer Leistungen von Vorlieferanten abhängig. Diese Vorlieferanten stellen uns häufig nicht die bei Bestellung unverbindlich genannten, sondern die am Tag des Beginns des Liefervorgangs geltenden Preise in Rechnung. Wir sind deshalb berechtigt, bei einer Preiserhöhung des Vorlieferanten zwischen zunächst genannten und später uns gegenüber berechneten Preisen diese Preiserhöhung an den Vertragspartner weiterzugeben. Übersteigt die sich daraus ergebende Preiserhöhung die Grenze von 10 % des vom Vertragspartner zu zahlenden Preises, ist dieser zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Handelt es sich bei dem betreffenden Vertrag um einen solchen, bei dem wir einen Gegenstand einbauen, umgestalten oder in sonstiger Weise verarbeiten und erhöhen sich die Energiepreise zwischen dem Zeitpunkt des verbindlichen Vertragsschlusses und der Vornahme der Arbeiten, sind wir ebenfalls berechtigt, den vom Vertragspartner zu zahlenden Preis entsprechend zu erhöhen. Übersteigt diese Erhöhung 10 % des ursprünglichen Preises, ist der Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.
8.2 Gegenüber Verbrauchern werden die Versandkosten vor Abgabe der Bestellung im Webshop ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern gelten, soweit nicht anders vereinbart, unsere Preise „ab Werk“. Der Transport und die Verpackung sind im Preis nicht inbegriffen, sondern werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Gebühren, die im Zusammenhang mit der Anmeldung von oder der Genehmigung für Transporte von gefährlichen Gütern entstehen.
8.3 Gegenüber Verbrauchern weisen wir die Preise im Webshop einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer aus. Gegenüber Unternehmern ist die gesetzliche Umsatzsteuer in unseren Preisen nicht enthalten. Sie wird in der vom Gesetz am Tag der Rechnungsstellung vorgegebenen Höhe berechnet und gesondert ausgewiesen, soweit unsere Lieferung umsatzsteuerpflichtig ist.
8.4 Bei Auslandsgeschäften hat der Vertragspartner die für den Transfer in das Empfängerland anfallenden Abgaben und Gebühren, insbesondere Zölle, und die darüber hinaus im Empfängerland selbst anfallenden gesetzlichen Abgaben und/oder Gebühren zu tragen. Gegenüber Verbrauchern weisen wir diese Kosten vor Abgabe der Bestellung im Webshop aus, soweit diese vernünftigerweise im Voraus berechnet werden können; andernfalls weisen wir darauf hin, dass solche Kosten anfallen können und vom Verbraucher zu tragen sind. Soweit wir bei Auslandsgeschäften zunächst selbst zur Zahlung von Abgaben und/oder Gebühren herangezogen werden, hat uns der Vertragspartner diese zu erstatten; gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, wenn nach vorstehendem Satz auf die Kosten hingewiesen wurde.
8.5 Unsere Rechnungsbeträge sind sofort fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Vertragspartner zu zahlen. Erbringen wir eine Werkleistung im Sinne des § 631 Abs. 1 BGB, die nicht die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand hat, setzt die Fälligkeit des Rechnungsbetrags neben dem Zugang der Rechnung beim Vertragspartner die Abnahme voraus. Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Vertragspartner in Verzug, ohne dass es der Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, den gesetzlichen Verzugszins zu fordern. Die Geltendmachung darüberhinaus gehender Schäden bleibt unberührt.
8.6 Skonti gewähren wir nur aufgrund gesonderter Vereinbarung.
8.7 Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur mit solchen ihm zustehenden Forderungen berechtigt, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Der Vertragspartner ist ferner dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn er Gewährleistungsansprüche oder Gegenansprüche aus demselben Vertrag geltend macht. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.
8.8 Ist es für die Erbringung unserer Leistung an den Vertragspartner erforderlich, dass wir Vorleistungen (beispielsweise Materialbeschaffung, Planungsleistungen) erbringen, sind wir berechtigt, in dem für diese Vorleistungen angemessenen Umfang Vorauszahlungen zu fordern. Unsere Rechte gemäß § 321 BGB bleiben unberührt.
§ 9 Lieferzeit und Lieferverzögerungen
9.1 Die Einhaltung der von uns angegebenen Lieferzeit setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Vertragspartner zu liefernden Unterlagen, sonstigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderlicher Genehmigungen und Freigaben voraus. Dies gilt auch für Vorauszahlungen des Vertragspartners. Werden diese Voraussetzungen aus Gründen nicht rechtzeitig erfüllt, die wir nicht zu vertreten haben, verlängern sich die Lieferfristen in einem angemessenen Umfang. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Lieferfrist, soweit nicht im Einzelfall abweichend vereinbart, höchstens 30 Tage nach Vertragsschluss. Die Fristverlängerung nach Satz 3 gilt gegenüber Verbrauchern nur, soweit die Verzögerung nicht von uns zu vertreten ist, und berechtigt den Verbraucher, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
9.2 Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, nicht von uns zu vertretende Umstände wie Streiks oder Aussperrungen oder Betriebs-/oder Rohstoffmangel berechtigen uns, vom noch nicht erfüllten Vertrag zurückzutreten, wenn die genannten Umstände die Lieferungen oder Leistungen nicht nur vorübergehend unmöglich machen und darüber hinaus bei Vertragsschluss nicht erkennbar waren. Bereits geleistete Zahlungen des Vertragspartners werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.
9.3 Rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Gegenüber Verbrauchern gilt der Selbstbelieferungsvorbehalt nur unter folgenden Voraussetzungen: Wir haben ein kongruentes Deckungsgeschäft mit unserem Vorlieferanten abgeschlossen, die Nichtlieferung durch den Vorlieferanten beruht nicht auf einem von uns zu vertretenden Umstand, und wir informieren den Verbraucher unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.
9.4 Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird uns eine Lieferung oder Leistung unmöglich, so ist ein Schadensersatzanspruch des Vertragspartners nach Maßgabe des § 15 beschränkt.
9.5 Wenn der Vertragspartner Unternehmer ist, gilt: Der Vertragspartner ist wegen Lieferverzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Steht dem Vertragspartner ein Rücktrittsrecht wegen einer von uns zu vertretenden Lieferverzögerung zu, hat er auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist schriftlich zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Erklärt sich der Vertragspartner nicht innerhalb der ihm gesetzten angemessenen Frist, hat der Vertragspartner uns eine weitere angemessene Frist zur Erbringung unserer Leistung zu setzen und darf erst vom Vertrag zurücktreten, wenn auch diese Frist fruchtlos verstrichen ist. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Rücktrittsrechte, insbesondere nach § 323 BGB, uneingeschränkt; Erklärungen des Verbrauchers bedürfen der Textform.
9.6 Soweit mit dem Vertragspartner vereinbart wurde, dass unsere Leistungen nicht zu einem festen Termin, sondern innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu erfolgen haben, sind wir berechtigt, auch vor Ablauf des Zeitraums zu liefern oder unsere Leistungen zu erbringen. Soweit mit dem Vertragspartner ein fester Liefertermin vereinbart wurde, sind wir, nachdem wir dem Vertragspartner eine angemessene Zeit vor Vornahme der Lieferung oder Erbringung der Leistung dies angezeigt haben, zur vorzeitigen Lieferung oder Leistung im Rahmen des Zumutbaren berechtigt. Dies gilt nicht, wenn aus für uns erkennbaren Gründen die Lieferung oder Leistung nur zu dem vereinbarten Termin erfolgen kann.
§ 10 Gefahrübergang; Abnahme
10.1 Die Lieferung gegenüber Unternehmern erfolgt „ab Werk“, soweit nichts anderes vereinbart ist. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über. Hat der Verbraucher selbst einen von uns nicht zuvor benannten Beförderer mit der Versendung beauftragt, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an diesen Beförderer über (§ 475 Abs. 2 BGB).
10.2 Die Gefahr geht in jedem Fall auf den Vertragspartner über, wenn er sich hinsichtlich der fraglichen Lieferung oder Leistung in Annahmeverzug befindet.
10.3 Wenn der Vertragspartner Unternehmer ist, gilt: Auf Wunsch des Vertragspartners werden wir für die Liefergegenstände eine Transportversicherung abschließen. Die Kosten hierfür trägt der Vertragspartner. Der Vertragspartner hat sämtliche für die Aufstellung und/oder Montage erforderlichen Voraussetzungen herzustellen.
10.4 Soweit dies technisch möglich und dem Vertragspartner zumutbar ist, findet eine Abnahme des von uns zu erstellenden Werks nach unserer Wahl auf unserem Werksgelände statt.
§ 11 Durchführung der Lieferung; Einsatz Dritter
11.1 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind. Gegenüber Unternehmern gilt dies auch für handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen. 11.2 Soweit nicht anders vereinbart, werden wir bei einem Versand die Verpackung und die Versandart nach pflichtgemäßem Ermessen auswählen.
11.3 Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, stehen uns sämtliche gesetzlichen Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz von Mehraufwendungen zu.
11.4 Wir sind berechtigt, uns bei der Erfüllung unserer Pflichten Dritter zu bedienen.
§ 12 Besondere Vorschriften für Aufstellung und Montage
12.1 Aufstellung und Montage durch uns erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung. Übernehmen wir Aufstellung und Montage, hat der Vertragspartner auf seine Kosten rechtzeitig Zugang zu gewähren und alle erforderlichen Fach- und Hilfskräfte, Betriebsstoffe, Energie und Wasser an der Verwendungsstelle einschließlich notwendiger Anschlüsse, Heizung und Beleuchtung zur Verfügung zu stellen sowie alle sonstigen Vorkehrungen für die Aufstellung und Montage zu treffen. Gegenüber Verbrauchern beschränken sich die Mitwirkungspflichten auf die Gewährung des Zugangs zum Aufstellungs-/ Montageort und die Bereitstellung der am Einsatzort vorhandenen Versorgungsanschlüsse (Energie, Wasser).
12.2 Des Weiteren hat der Vertragspartner uns den erforderlichen Arbeitsraum zu stellen.
12.3 Der Vertragspartner hat uns in jedem Fall auf alle möglichen Gefahren und Besonderheiten bei der Aufstellung und Montage hinzuweisen.
12.4 Wegen Erschwernissen und/oder Verzögerungen, die entstehen, weil der Vertragspartner die vorgenannten Pflichten ganz oder teilweise nicht und/oder schlecht erfüllt, sind wir berechtigt, hierfür einen angemessenen Ausgleich zu berechnen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die Erschwernisse und/oder Verzögerungen geringere Kosten verursacht haben.
§ 13 Ansprüche wegen Sachmängeln
13.1 Sämtliche Angaben zu unseren Liefergegenständen oder sonstigen Leistungen sind Beschaffenheitsangaben und keine Garantien. Erbringen wir unsere Lieferungen oder Leistungen auf der Grundlage eines Lasten- oder Pflichtenhefts, wird gegenüber Unternehmern dadurch die geschuldete Beschaffenheit unserer Lieferung oder Leistung abschließend beschrieben; gegenüber Verbrauchern ergänzt das Lasten- oder Pflichtenheft die gesetzlichen Anforderungen an die Beschaffenheit der Ware. Ohne besondere Vereinbarung entsprechen unsere Lieferungen und Leistungen den in Deutschland geltenden Vorschriften und den in Deutschland anerkannten Regeln der Technik.
13.2 Der Vertragspartner darf eine Lieferung nicht wegen unwesentlicher Mängel zurückweisen. Handelsübliche Abweichungen, die Funktion und Qualität der Ware nicht beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar. Bei der Lieferung von Solarmodulen stellen Mikrorisse und/oder sog. Schneckenspuren allein keinen Mangel dar.
13.3 Wenn der Vertragspartner Unternehmer ist, gilt: Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Liefergegenstand unverzüglich nach Ablieferung sorgfältig zu untersuchen. Dies gilt auch dann, wenn wir auf Geheiß des Vertragspartners an Dritte liefern. Die gelieferten Gegenstände gelten als genehmigt, wenn ein Mangel, der bei sorgfältiger Untersuchung zu entdecken gewesen wäre, nicht unverzüglich gerügt wird. War der Mangel bei sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar, so läuft die Frist zur rechtzeitigen schriftlichen Rüge ab dem Zeitpunkt der Entdeckung. Zeigt sich ein Mangel vor der weiteren Verwendung des Liefergegenstands, insbesondere vor dessen Einbau, hat der Vertragspartner jede weitere Verwendung zu unterlassen, welche die spätere Untersuchung und Feststellung des Mangels, dessen Beseitigung oder die Rückgabe des mangelhaften Gegenstands an uns im Rahmen der Nacherfüllung erschwert oder unmöglich macht oder zu einer Beschädigung des gelieferten Gegenstands führt.
13.4 Der Vertragspartner hat uns im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich und während der üblichen Geschäftszeiten Gelegenheit zu geben, einen Mangel zu untersuchen. Im Falle einer vorsätzlich oder grob fahrlässig falschen Mängelrüge haftet der Vertragspartner für die uns daraus entstehenden Schäden.
13.5 Wir haften nicht für Mängel, die durch die unsachgemäße Behandlung der von uns gelieferten Gegenstände durch den Vertragspartner oder durch Dritte entstehen. Dies gilt insbesondere für solche Mängel, die auf fehlerhaftem Einbau oder der Missachtung von unseren Hinweisen beruhen. Wir haften auch nicht für den betriebsbedingten Verschleiß der von uns gelieferten Gegenstände; hierzu gehört auch die betriebsbedingte Alterung von Batterien. Dies berührt nicht die Haftung für eine Ware, die nicht die nach § 434 Abs. 3 BGB zu erwartende Haltbarkeit aufweist.
13.6 Im Falle eines Sachmangels sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Gegenüber Unternehmern steht uns das Wahlrecht zu, ob die Nacherfüllung durch Lieferung eines mangelfreien Gegenstands oder durch Nachbesserung erfolgt. Gegenüber Verbrauchern bestimmt der Verbraucher, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgt; § 439 Abs. 4 BGB bleibt unberührt. Die Nacherfüllung erfolgt gegenüber Verbrauchern innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten (§ 475 Abs. 5 BGB). Der Verbraucher kann Vorschuss für die ihm im Rahmen der Nacherfüllung entstehenden Aufwendungen verlangen (§ 475 Abs. 4 BGB). Im Rahmen der Nacherfüllung sind wir verpflichtet, alle erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport‑, Wege‑, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den ursprünglichen Liefer- oder Versendungsort verbracht wurde. Dies gilt nicht, wenn das Verbringen an einen anderen Ort dem bestimmungsgemäßen Gebrauch des Liefergegenstands entspricht. Soweit die Nacherfüllung in Form der Nachlieferung erfolgt, sind die mängelbehafteten Liefergegenstände frachtfrei an uns zurückzusenden, wobei der Vertragspartner verpflichtet ist, die preisgünstigste Versandart zu wählen.
13.7 Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Vertragspartner die gesetzlichen Haftungsansprüche wegen Mängeln nach Maßgabe der Regelungen in diesen Bedingungen zu. Wegen unerheblicher Mängel stehen dem Vertragspartner Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nicht zu. Das Vorliegen unerheblicher Mängel berechtigt den Vertragspartner auch nicht zum Rücktritt. Gegenüber Unternehmern ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, wenn es uns nicht gelingt, den Mangel innerhalb einer vom Vertragspartner zu setzenden angemessenen Frist zu beseitigen, wenn zwei Nachbesserungsversuche unsererseits fehlschlagen, wir die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigern oder die Durchführung der Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist. Gegenüber Verbrauchern gelten für den Rücktritt und den Schadensersatz die erleichterten Voraussetzungen des § 475d BGB. Die uns nach § 275 BGB zustehenden Rechte, die Nacherfüllung in einer bestimmten Form zu verweigern, bleiben unberührt.
13.8 Wenn der Vertragspartner Unternehmer ist, gilt: Ist der Vertragspartner wegen Fehlschlagens einer Nacherfüllung berechtigt, einerseits von uns weiterhin Nacherfüllung zu verlangen und andererseits die ihm stattdessen zustehenden gesetzlichen Rechte geltend zu machen, können wir den Vertragspartner dazu auffordern, seine Rechte binnen angemessener Frist auszuüben. Der Vertragspartner hat uns seine Entscheidung schriftlich mitzuteilen. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der schriftlichen Erklärung des Vertragspartners bei uns. Übt der Vertragspartner seine Rechte nicht fristgerecht aus, so kann er diese, insbesondere das Recht auf Rücktritt oder Schadensersatz, nur geltend machen, wenn eine erneute von ihm zu bestimmende angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist.
13.9 Gegenüber Unternehmern verjähren Ansprüche wegen Sachmängeln gegen uns innerhalb eines Jahres nach Ablieferung beim Vertragspartner oder bei einem vom Vertragspartner bestimmten Dritten. Gegenüber Verbrauchern beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung. Die Verjährung nach dieser Bestimmung gilt auch für Schadenersatzansprüche wegen Lieferung einer mangelhaften Sache. Ausgenommen hiervon sind Schadenersatzansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit das Gesetz bei Bauwerken oder bei der Verwendung von Sachen für ein Bauwerk eine längere Verjährungsfrist vorsieht, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
13.10 Die Regelungen der §§ 445a, 445b BGB bleiben unberührt.
13.11 Wenn der Vertragspartner Unternehmer ist, gilt: Schließen wir mit dem Vertragspartner einen Vertrag über den Kauf einer gebrauchten Sache, ist unsere Haftung wegen Sachmängeln ausgeschlossen, soweit wir nicht zwingend haften oder etwas anderes vereinbart wird.
§ 14 Haftung für Rechtsmängel
14.1 Haften wir für Rechtsmängel der gelieferten Gegenstände, tritt an die Stelle von Nachlieferung oder Nachbesserung die Nacherfüllung in den Formen des Erwerbs der jeweiligen Rechte durch uns, des Abschlusses eines Lizenzvertrags mit dem Rechtsinhaber oder der für den Vertragspartner zumutbaren Veränderung des Liefergegenstands, die eine Rechtsverletzung ausschließt. Das Wahlrecht zwischen diesen Formen der Nacherfüllung steht uns zu. Das Recht des Verbrauchers, nach § 13.6 statt der Nachbesserung die Lieferung eines mangelfreien Gegenstands zu verlangen, bleibt unberührt.
14.2 Ohne besondere Vereinbarung ist für das Vorliegen eines Rechtsmangels die Rechtslage in Deutschland entscheidend.
14.3 Im Übrigen gelten die Regelungen für Sachmängel in § 13 dieser Bedingungen entsprechend.
§ 15 Beschränkung von Schadensersatzansprüchen
15.1 Wir haften für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten unserer Organe und Erfüllungsgehilfen sowie ohne Rücksicht auf den Grad des Verschuldens für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
15.2 Weiter haften wir für leichte Fahrlässigkeit unserer Organe und Erfüllungsgehilfen im Falle der Unmöglichkeit, des Leistungsverzugs, der Nichteinhaltung einer Garantie oder der Verletzung einer sonstigen wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf solche vertragstypischen Schäden beschränkt, mit denen wir bei Vertragsschluss vernünftigerweise rechnen mussten.
15.3 Eine über die Haftung nach §§ 15.1, 15.2 und 15.5 dieser Bedingungen hinausgehende Haftung unsererseits – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für sämtliche Ansprüche wegen der Verletzung vertraglicher Pflichten und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
15.4 Sämtliche Haftungsbeschränkungen nach § 15.1 bis § 15.4 dieser Bedingungen gelten auch zugunsten unserer Organe und Erfüllungshilfen.
15.5 Darüber hinaus und unabhängig von den Vorschriften in §§ 15.1 bis § 15.4 dieser Bedingungen sind Schadensersatzansprüche gegen uns, soweit es sich nicht um vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen oder um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, auf einen Höchstbetrag von € 100.000,00 und, wenn das Auftragsvolumen darüber liegt, auf das Auftragsvolumen beschränkt. 15.6 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
15.7 Will der Vertragspartner Ansprüche wegen der Nichtbenutzbarkeit eines Gegenstands geltend machen, hat er uns – soweit dies nach den Umständen möglich ist – die Möglichkeit zu geben, für den in Betracht kommenden Zeitraum einen Ersatz für den nicht benutzbaren Gegenstand zu stellen. Unterlässt der Vertragspartner dies, obwohl nach den Umständen die Stellung eines Ersatzgegenstands für uns möglich gewesen wäre, schulden wir einen möglichen Schadenersatz wegen der Kosten einer anderweitigen Beschaffung eines Ersatzgegenstands nur in der Höhe der Kosten, die uns selbst für die Beschaffung eines Ersatzgegenstands entstanden wären.
15.8 Gegenüber Unternehmern haften wir nicht für zufällig eintretende Schäden an dem Vertragspartner gehörenden oder uns von ihm überlassenen Gegenständen, insbesondere im Rahmen von Probebetrieben und/oder Probefahrten.
§ 16 Eigentumsvorbehalt
16.1 Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an jedem im Rahmen eines Kaufvertrags gelieferten Gegenstand bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner, insbesondere bis zur Begleichung eines etwaigen Kontokorrentsaldos, vor (Saldovorbehalt). Gegenüber Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für den jeweiligen Liefergegenstand vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und von uns gelieferte Gegenstände zurückzunehmen oder zu pfänden. Wir sind nach Rücknahme eines oder mehrerer Liefergegenstände zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Vertragspartners – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
16.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Liefergegenstand für uns zu verwahren und pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Vertragspartner diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
16.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Vertragspartner unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können; die Benachrichtigung bedarf gegenüber Unternehmern der Schriftform, gegenüber Verbrauchern der Textform. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Vertragspartner für den uns entstandenen Ausfall.
16.4 Wenn der Vertragspartner Unternehmer ist, gilt: Der Vertragspartner ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsvorgang weiterzuverkaufen, jedoch nicht diesen zur Sicherheit zu übereignen oder zu verpfänden. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder sonstige Dritte erwachsen. Die Abtretung dient in demselben Umfang der Sicherung unserer Forderung wie der Eigentumsvorbehalt nach § 16.1 dieser Bedingungen. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Vertragspartner auch nach Abtretung ermächtigt. Wir sind jedoch berechtigt, die Forderungen selbst einzuziehen, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder der Vertragspartner seine Zahlungen einstellt. In diesen Fällen dürfen wir die Ermächtigung zur Einziehung widerrufen. Wir können überdies verlangen, dass der Vertragspartner uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner unverzüglich bekannt gibt, uns eine schriftliche Abtretungserklärung zur Verfügung stellt und uns alle zum Einzug der Forderung erforderlichen Angaben sowie Unterlagen zur Verfügung stellt.
16.5 Wenn der Vertragspartner Unternehmer ist, gilt: Der Vertragspartner tritt uns auch alle Forderungen, die durch Verbindung des Liefergegenstands mit einem Grundstück gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen, zur Sicherung unserer Forderungen ab. § 16.4 dieses Vertrags gilt entsprechend.
16.6 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Vertragspartners insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht uns zu.
§ 17 Pfandrecht des Werkunternehmers
17.1 Uns steht wegen unserer Forderungen aus einem Auftrag über Werkleistungen im Sinne des § 631 BGB, die nicht die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen zum Gegenstand haben, ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu. Gegenüber Unternehmern können das Zurückbehaltungsrecht und das vertragliche Pfandrecht auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Aufträgen, durchgeführten Kundendiensten oder sonstigen Ansprüchen aus der Geschäftsverbindung geltend gemacht werden, soweit diese nicht bereits durch einen Eigentumsvorbehalt im Sinne des § 16 dieser Bedingungen gesichert werden. Gegenüber Verbrauchern sichern das Zurückbehaltungsrecht und das vertragliche Pfandrecht ausschließlich Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag. Ein Zurückbehaltungsrecht und ein vertragliches Pfandrecht werden auch für den Fall vereinbart, dass ein Gegenstand, der bereits aufgrund eines Auftrags in unseren Besitz gelangt ist, zu einem späteren Zeitpunkt erneut zu uns verbracht wird und zu diesem Zeitpunkt vom Werkunternehmerpfandrecht gesicherte Ansprüche aus der Geschäftsverbindung bestehen.
17.2 Wenn der Vertragspartner Unternehmer ist, gilt: An die Stelle der in § 1234 BGB bestimmten Frist von einem Monat tritt in allen Fällen eine solche von zwei Wochen.
17.3 Ist der Vertragspartner in Verzug, können wir nach erfolgter Verkaufsandrohung die in unserem Besitz befindlichen Gegenstände, auch durch freihändigen Verkauf, verwerten. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Vertragspartners – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
17.4 Können wir Gegenstände des Vertragspartners, an denen uns ein Pfandrecht zusteht, nicht lagern, sind wir berechtigt, diese anderweitig einzulagern und vom Vertragspartner Ersatz angemessener Kosten für die Einlagerung zu fordern.
§ 18 Schlussbestimmungen
18.1 Alle Rechtsbeziehungen, die im Zusammenhang mit der Eingehung, Durchführung oder Beendigung dieses Vertrags entstehen, unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG). 18.2 Erfüllungsort ist Ibbenbüren.
18.3 Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
18.4 Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt: Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten ist Ibbenbüren. Wir sind jedoch berechtigt, nach unserer Wahl den Vertragspartner auch an jedem anderen gesetzlich eröffneten Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.



